Unsere Mitglieder werden in den Bereichen Technik, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit und Betriebswirtschaft unterstützt. Im Besonderen hat die Innung folgende Aufgaben, die
außerdem in der Handwerksordnung geregelt sind:
- Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
- Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten
Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
- Regelung und Überwachung der Ausbildung im Rahmen der dualen Ausbildung
- Unterstützung bei Vermittlung und Abschluss von Ausbildungsverträgen
- Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen
(z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
- Erstattung von Gutachten und Auskünften über Angelegenheiten
der in ihr organisierten Handwerke
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.